Vermietung von Baggern, Baumaschinen, Anhängern, Container, uvm.
Vermietung von Baggern, Baumaschinen, Anhängern, Container, uvm.
Für den online Baumaschinenverleih
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Baumaschinen, Geräte und Werkzeuge, die über den Online-Shop der LM-Baumaschinen GmbH (nachfolgend „Vermieter“) abgeschlossen werden. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2.1 Der Vermieter vermietet dem Mieter den in der Online-Bestellung bezeichneten Mietgegenstand für die vereinbarte Mietdauer.
2.2 Der Mietgegenstand wird in betriebsfähigem, einwandfreiem und vollgetanktem Zustand mit Bedienungsanleitung übergeben.
3.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften zu verwenden.
3.2 Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße Ladungssicherung bei Transporten und ist für Schäden durch unsachgemäße Behandlung verantwortlich.
3.3 Der Mietgegenstand ist bei Rückgabe in gereinigtem, vollgetanktem und betriebsfähigem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden Reinigungskosten mindestens in Höhe von 30 Euro berechnet.
3.4 Der Mieter hat den Einsatzort des Mietgegenstandes dem Vermieter auf Verlangen unverzüglich mitzuteilen.
3.5 Bei Arbeitsbühnen und Kettensägen ist aus Sicherheitsgründen stets eine zweite Person anwesend.
4.1 Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme bzw. Abholung oder Lieferung des Mietgegenstandes.
4.2 Der Vermieter stellt dem Mieter ein Übergabeprotokoll zur Verfügung, in dem Zustand und Betriebsstunden dokumentiert werden.
4.3 Der Mieter hat die Rückgabe rechtzeitig anzumelden (Freimeldung).
4.4 Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstandes am vereinbarten Ort.
5.1 Der Mietpreis richtet sich nach der im Online-Shop angegebenen Preisliste. Ein Miettag entspricht 8 Betriebsstunden. Jede weitere Stunde wird gesondert berechnet.
5.2 Die Mietpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Die Zahlung ist bei Übergabe bzw. vor Beginn der Mietzeit fällig. Skonto oder Abzüge sind ausgeschlossen.
5.4 Gerät der Mieter mit der Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand abzuholen und anderweitig zu vermieten.
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übernahme auf Mängel zu prüfen und diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.2 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen sind, sowie für Personenschäden.
6.3 Für Schäden am Mietgegenstand haftet der Mieter, soweit diese nicht durch normalen Verschleiß entstehen. Die Selbstbeteiligung beträgt mindestens 1.500 Euro pro Schadensfall.
6.4 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die der Mieter oder Dritte durch unsachgemäße Bedienung oder unbefugte Überlassung verursachen.
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen auf eigene Kosten durchzuführen.
7.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand während der Mietzeit nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen.
8.1 Mietverträge über eine feste Mietdauer sind grundsätzlich unkündbar.
8.2 Bei unbefristeten Verträgen gelten folgende Kündigungsfristen:
1 Tag bei Tagesmiete
2 Tage bei Wochenmiete
1 Woche bei Monatsmiete
8.3 Der Vermieter kann bei Zahlungsverzug, nicht bestimmungsgemäßer Nutzung oder sonstigen Vertragsverletzungen den Vertrag fristlos kündigen.
9.1 Bei längerer Arbeitsunterbrechung aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat (z. B. Wetter, behördliche Anordnung), verlängert sich die Mietdauer entsprechend.
9.2 Für Stillstandszeiten ist eine pauschale Zahlung von 75 % der vereinbarten Miete zu leisten, sofern nicht anders vereinbart.
10.1 Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte überlassen oder Rechte hieraus abtreten.
10.2 Bei Verlust, Diebstahl oder Beschlagnahme ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der LM-Baumaschinen GmbH, soweit der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
LM-Baumaschinen GmbH
Alte Landstraße 15a, 31832 Springe
info@lm-baumaschinen.de